Das neue Patientenrechtegesetz

Eine partnerschaftliche Arzt-Patienten-Beziehung ist der Grundstein für eine erfolgreiche Therapie. Um die ärztliche Arbeit selbstbestimmt begleiten zu können, ist es hilfreich als Patientin oder Patient gut informiert zu sein und seine Rechte zu kennen. Erleichtert wird dies nun durch das neue Patientenrechtegesetz, das am 26. Februar 2013 in Kraft getreten ist.

Es stellt das Verhältnis zwischen Arzt und Patient auf eine neue Grundlage

Im Wesentlichen wurde dabei die gängige Rechtsprechung aus der Vergangenheit im Bürgerlichen Gesetzbuch abgebildet. Seitdem sind die Rechte und Pflichten für jedermann nachlesbar. Das führt zu mehr Transparenz und stärkt die Position der Patienten. Gesetzlichen Krankenkassen sind nun verpflichtet, über bestimmte Leistungen innerhalb einer Frist zu entscheiden. Mehr Unterstützung bekommen Patienten, bei denen der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht.

Die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz informieren darüber ausführlich in folgendem Ratgeber: Ratgeber für Patientenrechte

-jl

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